Erwägungsgrund 5 32019R1089VERORDNUNG (EU) 2019/1089 DES RATES vom 6. Juni 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea-Bissau (2019-2024)
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für die Geltungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaatenaufgeteilt werden.
Erwägungsgrund 6 32019R2219VERORDNUNG (EU) 2019/2219 DES RATES vom 24. Oktober 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe und der Europäischen Gemeinschaft
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für die Geltungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Erwägungsgrund 5 32018R1095VERORDNUNG (EU) 2018/1095 DES RATES vom 26. Juli 2018 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls zur Umsetzung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d'Ivoire (2018-2024)
Die Fangmöglichkeiten sollten für die gesamte Anwendungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Erwägungsgrund 5 32015R2192Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Geltungsdauer des Protokolls festgelegt werden.
Erwägungsgrund 6 32020R0271VERORDNUNG (EU) 2020/271 DES RATES vom 20. Februar 2020 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026)
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sollten für die gesamte Anwendungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Erwägungsgrund 4 32019R1926VERORDNUNG (EU) 2019/1926 DES RATES vom 14. November 2019 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des Protokolls über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Die in dem Protokoll vorgesehenen Fangmöglichkeiten sind für die gesamte Geltungsdauer des Protokolls auf die Mitgliedstaaten aufzuteilen.