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Der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) kam in seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 zu dem Ergebnis, dass die Risiken für die breite Öffentlichkeit, die von der Verwendung von abdichtenden oder imprägnierenden Sprühprodukten ausgehen, welche (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol oder TDFAs und organische Lösungsmittel enthalten, nicht angemessen beherrscht werden und dass die vorgeschlagene Beschränkung eine geeignete Maßnahme zur Verringerung der Risiken darstellt. Zudem war der RAC der Auffassung, dass das Gemisch aus TDFAs und/oder (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol mit organischen Lösungsmitteln so gekennzeichnet werden sollte, dass sichergestellt ist, dass gewerbliche Verwender dieser Produkte sich der mit der Verwendung dieser Gemische einhergehenden spezifischen Gefahr bewusst sind.
Am 29. August 2017 legte die Agentur der Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC vor; auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss,…
Am 15. Juni 2017 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur seine Stellungnahme an und stellte fest, dass die vorgeschlagene…
Das Inverkehrbringen zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit von Sprühprodukten, welche (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs in…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, auch zur Verfügbarkeit von Alternativen, vertritt die Kommission…
Am 20. April 2016 übermittelte das Königreich Dänemark der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) ein Dossier gemäß Artikel 69 Absatz 4 der…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der folgende Eintrag eingefügt: „73. (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol seine Mono-,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.