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Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, auch zur Verfügbarkeit von Alternativen, vertritt die Kommission die Ansicht, dass die vorgeschlagene geänderte Beschränkung den vorgetragenen Bedenken Rechnung tragen würde, ohne die Industrie, die Lieferkette oder die Verbraucher erheblich zu belasten. Daher gelangt die Kommission zu dem Schluss, dass die von Dänemark vorgeschlagene Beschränkung in der, wie vom RAC und vom SEAC vorgeschlagen, geänderten Fassung eine zweckdienliche unionsweite Maßnahme darstellt, um das Risiko für die breite Öffentlichkeit zu beherrschen, das von Sprühprodukten ausgeht, welche ein Gemisch aus (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs sowie organischen Lösungsmitteln enthalten.
Am 15. Juni 2017 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur seine Stellungnahme an und stellte fest, dass die vorgeschlagene…
Am 29. August 2017 legte die Agentur der Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC vor; auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss,…
Der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) kam in seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 zu dem Ergebnis, dass die Risiken für die…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV sowie der Stellungnahmen des RAC und des SEAC ist die Kommission der Auffassung, dass mit der vorgeschlagenen…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV, der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, der sozioökonomischen Auswirkungen und der Verfügbarkeit von…
Am 20. April 2016 übermittelte das Königreich Dänemark der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) ein Dossier gemäß Artikel 69 Absatz 4 der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.