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Am 29. August 2017 legte die Agentur der Kommission die Stellungnahmen des RAC und des SEAC vor; auf dieser Grundlage gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Inverkehrbringen von Sprühprodukten, die (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und/oder TDFAs in Verbindung mit organischen Lösungsmitteln enthalten, für die Abgabe an die breite Öffentlichkeit ein nicht akzeptables Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt, gegen das auf Unionsebene vorzugehen ist.
Der von der Agentur eingerichtete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) kam in seiner Stellungnahme vom 10. März 2017 zu dem Ergebnis, dass die Risiken für die…
Das Inverkehrbringen zur Abgabe an die breite Öffentlichkeit von Sprühprodukten, welche (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol und TDFAs in…
Am 15. Juni 2017 nahm der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Agentur seine Stellungnahme an und stellte fest, dass die vorgeschlagene…
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC, auch zur Verfügbarkeit von Alternativen, vertritt die Kommission…
Am 20. April 2016 übermittelte das Königreich Dänemark der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“) ein Dossier gemäß Artikel 69 Absatz 4 der…
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird der folgende Eintrag eingefügt: „73. (3,3,4,4,5,5,6,6,7,7,8,8,8-Tridecafluoroctyl)-silantriol seine Mono-,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.