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Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass — neben guten landwirtschaftlichen Praktiken, mit denen das Tierwohl sichergestellt wird, und der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in der EU — auch bestimmte Futterzusatzstoffe bei gesunden Tieren dazu beitragen können, dass der gute physiologische Zustand gewahrt, das Wohlergehen der Tiere gefördert, ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber Stressfaktoren positiv beeinflusst oder das Tierwohl in bestimmten Situationen gefördert wird. Da die Hauptfunktion solcher Futtermittelzusatzstoffe keiner der in der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgesehenen spezifischen Funktionsgruppen zugeordnet werden kann, ist es angezeigt, innerhalb der Kategorie „zootechnische Zusatzstoffe“ eine neue Funktionsgruppe zu schaffen. Dadurch sollte es ermöglicht werden, den beabsichtigten Zweck dieser Zusatzstoffe besser zu definieren, Kriterien für die Bewertung der Wirksamkeit festzulegen und für Antragsteller Rechtsklarheit zu schaffen.
Zusätzlich zur Beachtung der Hygieneanforderungen und guter Verfahren entlang der Lebensmittelkette können Unternehmer in bestimmten Fällen gezwungen sein,…
Zusatzstoffe, die die Tierproduktion, die Leistung oder das Wohlbefinden der Tiere positiv beeinflussen, Funktionsgruppe „sonstige zootechnische Zusatzstoffe“…
Aufgrund der technologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen gibt es verschiedene Stoffe, die möglicherweise technologische Auswirkungen auf Futtermittel…
Da solche Futtermittelzusatzstoffe keiner der von der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgesehenen Funktionsgruppen zugeordnet werden können, ist es notwendig,…
In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in der Kategorie „technologische Zusatzstoffe“ eine Funktionsgruppe…
zootechnische Zusatzstoffe: jeder Zusatzstoff, der die Leistung von gesunden Tieren oder die Auswirkungen auf die Umwelt positiv beeinflussen soll;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.