Erwägungsgrund 3 32019R0978
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 24. November 2016 bewertete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) Methylacetat, tert-Butylethylether, Ammoniumsulfat und Calciumlignosulfonat in Bezug auf ihre Zulässigkeit als vorherige Ladung. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass Methylacetat und tert-Butylethylether die Kriterien für die Zulässigkeit als vorherige Ladung erfüllen, dass in Bezug auf Ammoniumsulfat nur Produkte von Lebensmittelqualität die Zulässigkeitskriterien erfüllen und dass Calciumlignosulfonat diese Kriterien nicht erfüllt.