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Tabelle 1 Nummer Feld Zu meldender Inhalt Formate und Standards für die Meldung 1. Nationale Kennung Von der übermittelnden zuständigen nationalen Behörde vergebene eindeutige Kennung des hochgeladenen Datensatzes {ALPHANUM-50} 2. Verbundene nationale Kennung Von der übermittelnden zuständigen nationalen Behörde vergebene eindeutige Kennung des Datensatzes, auf den sich der hochgeladene Datensatz bezieht Ist nicht anzugeben, wenn die verbundene nationale Kennung nicht anwendbar ist {ALPHANUM-50} 3. Übermittelnder Mitgliedstaat Ländercode des Mitgliedstaats, der den hochgeladenen Datensatz gebilligt hat oder bei dem der hochgeladene Datensatz eingereicht wurde {COUNTRYCODE_2} 4. Empfangende(r) Mitgliedstaat(en) Ländercode des Mitgliedstaats/der Mitgliedstaaten, dem/denen der hochgeladene Datensatz zu melden oder zu übermitteln ist Bei mehreren Mitgliedstaaten ist Feld 4 so oft auszufüllen wie erforderlich. {COUNTRYCODE_2} 5. Art des Dokuments Art des hochgeladenen Dokuments/der hochgeladenen Dokumente Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „BPFT“ — Basisprospekt mit endgültigen Bedingungen — „BPWO“ — Basisprospekt ohne endgültige Bedingungen — „STDA“ — eigenständiger Prospekt — „REGN“ — Registrierungsformular — „URGN“ — einheitliches Registrierungsformular — „SECN“ — Wertpapierbeschreibung — „FTWS“ — endgültige Bedingungen, einschließlich Zusammenfassung der einzelnen Emission im Anhang — „SMRY“ — Zusammenfassung — „SUPP“ — Nachtrag — „SUMT“ — Übersetzung der Zusammenfassung — „APPT“ — Übersetzung des Anhangs — „COAP“ — Bescheinigung über die Billigung — „AMND“ — Änderung — „EXMP“ — Dokument für die Inanspruchnahme einer Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe da, Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe db, Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe ba, Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe f, Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe g, Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe e oder Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2017/1129 — „FOPA“ — Endgültiger Emissionskurs und endgültiges Emissionsvolumen gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/1129 Bei mehreren Dokumenten ist Feld [5] so oft auszufüllen, wie für die Beschreibung jedes Dokuments des Datensatzes erforderlich. 6. Kategorie der Ausnahme Grund für die Inanspruchnahme einer Ausnahme Es können mehrere Kategorien ausgewählt werden. — „EDPR“— Dokument für die Inanspruchnahme einer Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe da, Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe db oder Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe ba der Verordnung (EU) 2017/1129 [fungible Wertpapiere] — „EDMD“— Dokument für die Inanspruchnahme einer Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe g oder Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2017/1129 [Verschmelzung oder Spaltung] — „EDTK“— Dokument für die Inanspruchnahme einer Ausnahme gemäß Artikel 1 Absatz 4 Buchstabe f oder Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 [Übernahme] 7. Struktur Für den Prospekt gewähltes Format Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „SNGL“ — Prospekt aus einem einzigen Dokument — „SPWS“ — Prospekt aus separaten Dokumenten mit Zusammenfassung — „SPWO“ — Prospekt aus separaten Dokumenten ohne Zusammenfassung 8. Datum der Billigung oder Hinterlegung Datum, an dem der hochgeladene Datensatz gebilligt oder hinterlegt wurde {DATEFORMAT} 9. Sprache EU-Amtssprache, in der der hochgeladene Datensatz abgefasst ist {LANGUAGE} 10. Standardisierte Bezeichnung des Anbieters Bei natürlichen Personen Name und Vorname des Anbieters Bei Angabe mehrerer Anbieter ist Feld [10] so oft auszufüllen wie erforderlich. {ALPHANUM-280} 11. Standardisierte Bezeichnung des Garantiegebers Bei natürlichen Personen Name und Vorname des Garantiegebers Bei Angabe mehrerer Garantiegeber ist Feld [11] so oft auszufüllen wie erforderlich. {ALPHANUM-280} 12. LEI des Emittenten Rechtsträgerkennung des Emittenten Bei Angabe mehrerer Emittenten ist Feld [12] so oft auszufüllen wie erforderlich. {LEI} 13. LEI des Anbieters Rechtsträgerkennung des Anbieters Bei Angabe mehrerer Anbieter ist Feld [13] so oft auszufüllen wie erforderlich. {LEI} 14. LEI des Garantiegebers Rechtsträgerkennung des Garantiegebers Bei Angabe mehrerer Garantiegeber ist Feld [14] so oft auszufüllen wie erforderlich. {LEI} 15. Wohnsitz des Anbieters Bei natürlichen Personen Wohnsitz des Anbieters Bei Angabe mehrerer Anbieter ist Feld [15] so oft auszufüllen wie erforderlich. {COUNTRYCODE_2} 16. Wohnsitz des Garantiegebers Bei natürlichen Personen Wohnsitz des Garantiegebers Bei Angabe mehrerer Garantiegeber ist Feld [16] so oft auszufüllen wie erforderlich. {COUNTRYCODE_2} 17. FISN Kurzbezeichnung des Finanzinstruments Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. {FISN} 18. ISIN Internationale Wertpapierkennnummer {ISIN} 19. CFI Klassifizierungscode für Wertpapiere Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. {CFI_CODE} 20. Emissionswährung Code der Währung, auf die der Nominal- oder Nennwert lautet Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. {CURRENCYCODE_3} 21. Stückelung Nominal- oder Nennwert pro Einheit in der Emissionswährung Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. Feld für Wertpapiere mit fester Stückelung {DECIMAL-18/5} 22. Kennung oder Name des Basiswerts ISIN-Code des zugrunde liegenden Wertpapiers/Indexes oder Name des zugrunde liegenden Wertpapiers/Indexes, falls es keine ISIN gibt Ein Wertpapierkorb ist entsprechend zu kennzeichnen. Feld für Wertpapiere mit festem Basiswert. Dieses Feld ist für jede ISIN solcher Wertpapiere auszufüllen. Bei einem einzigen Basiswert: — Wertpapier oder Index mit ISIN: {ISIN} — Index ohne ISIN: {INDEX} — Ansonsten: {ALPHANUM-50} Bei mehreren Basiswerten (mindestens zwei):„BSKT“ 23. Fälligkeitstermin bzw. Verfallsdatum Fälligkeitstermin bzw. Verfallsdatum des Wertpapiers Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. Feld für Wertpapiere mit festem Fälligkeitstermin {DATEFORMAT} Bei Schuldtiteln ohne feste Fälligkeit (Perpetuals) ist in Feld 22 der Wert 9999–12–31 anzugeben. 24. Angebotenes Volumen Anzahl der angebotenen Wertpapiere Dieses Feld ist nur für Dividendenwerte auszufüllen. Dieses Feld ist für jede anwendbare ISIN auszufüllen. {INTEGER-18} Wert, Wertespanne oder Höchstwert 25. Angebotener Preis Preis pro angebotenem Wertpapier als monetärer Wert. Die Währung des Preises ist die Währung des angebotenen Gegenwerts. Dieses Feld ist nur für Dividendenwerte auszufüllen. Dieses Feld ist für jede anwendbare ISIN auszufüllen. {DECIMAL-18/5} Wert, Wertespanne oder Höchstwert „PNDG“, falls der angebotene Preis noch nicht zur Verfügung steht („pending“) „NOAP“, falls der angebotene Preis nicht anwendbar ist 26. Angebotener Gegenwert Angebotener Gesamtbetrag als monetärer Wert in der Währung des angebotenen Gegenwerts Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. {DECIMAL-18/5} Wert, Wertespanne oder Höchstwert „PNDG“, falls der angebotene Gegenwert noch nicht zur Verfügung steht („pending“) „NOAP“, falls der angebotene Gegenwert nicht anwendbar ist 27. Währung des angebotenen Gegenwerts Code der Währung des angebotenen Gegenwerts Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. {CURRENCYCODE_3} 28. Endgültiger Emissionskurs Kurs pro angebotenem Wertpapier als monetärer Wert. Dieses Feld ist nur für Dividendenwerte auszufüllen. Dieses Feld ist nur für endgültige Angebote auszufüllen. Dieses Feld ist für jede anwendbare ISIN auszufüllen. {DECIMAL-18/5} Einfacher Wert 29. Währung des endgültigen Emissionskurses Die Währung des endgültigen Emissionskurses Dieses Feld ist nur für Dividendenwerte auszufüllen. {CURRENCYCODE_3} 30. Endgültiges Emissionsvolumen Anzahl der angebotenen Wertpapiere Dieses Feld ist nur für endgültige Angebote auszufüllen. Dieses Feld ist für jede anwendbare ISIN auszufüllen. {INTEGER-18} Einfacher Wert 31. Endgültiger Gegenwert Angebotener Gesamtbetrag als monetärer Wert in der Währung des angebotenen Gegenwerts Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. {DECIMAL-18/5} Einfacher Wert 32. Art des Wertpapiers Klassifizierung der Kategorien von Dividenden- und Nichtdividendenwerten Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. Auswahl aus vordefinierten Feldern: Dividendenwerte — „SHRS“: Aktien — „UCEF“: Anteile an geschlossenen Fonds — „CVTS“: Wandelanleihen — „DPRS“: Aktienzertifikate — „OTHR“: Sonstige Anteilsrechte Schuldtitel — „DWLD“: Schuldtitel mit einer Mindeststückelung von 100 000 EUR — „DWHD“: Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als 100 000 EUR — „DLRM“: Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als 100 000 EUR, die an einem geregelten Markt gehandelt werden, zu dem nur qualifizierte Anleger Zugang haben — „ABSE“: ABS — „DERV“: Derivative Wertpapiere 33. Art des Angebots/der Zulassung Taxonomie gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129, der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „IOWA“: Erstplatzierung ohne Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt — „IORM“: Erstplatzierung mit Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt — „SOWA“: Zweitplatzierung ohne Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt — „IRMT“: Erstzulassung zum Handel an einem geregelten Markt — „IPTM“: Erstzulassung zum Handel an einem geregelten Markt nach vorherigem Handel an einem MTF — „IMTF“: Erstzulassung zum Handel an einem MTF mit öffentlichem Angebot — „SOOA“: Zweitplatzierung mit Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt — „SIWO“: Sekundäremission an einem geregelten Markt ohne öffentliches Angebot — „SIOP“: Sekundäremission an einem MTF mit öffentlichem Angebot 34. Merkmale des Handelsplatzes, an dem das Wertpapier erstmals zum Handel zugelassen ist Taxonomie gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129, der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „RMKT“: RM, zu dem alle Anleger Zugang haben — „RMQI“: RM oder Segment eines RM, zu dem nur qualifizierte Anleger Zugang haben — „MSGM“: MTF, das ein KMU-Wachstumsmarkt ist — „MLTF“: MTF, das kein KMU-Wachstumsmarkt ist 35. Offenlegungsregelung Nummer des Anhangs, nach der der Prospekt gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 erstellt wird Bei Angabe mehrerer Anhänge ist Feld 35 so oft auszufüllen wie erforderlich. {INTEGER-2} von 1 bis [50] 36. EU-Wachstumsemissionsprospekt Grund für die Verwendung eines EU-Wachstumsemissionsprospekts Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „S15A“: Emittenten gemäß Artikel 15a Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/1129 — „I15B“: Emittenten gemäß Artikel 15a Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/1129 — „I15C“: Emittenten gemäß Artikel 15a Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/1129 — „O15D“: Anbieter von Wertpapieren gemäß Artikel 15a Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2017/1129 37. EU-Folgeprospekt Grund für die Verwendung eines EU-Folgeprospekts Auswahl aus vordefinierten Feldern: — „I14A“: Emittenten gemäß Artikel 14a Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2017/1129 — „I14B“: Emittenten gemäß Artikel 14a Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/1129 — „I14C“: Emittenten gemäß Artikel 14a Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/1129 — „O14D“: Anbieter von Wertpapieren gemäß Artikel 14a Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2017/1129 38. Verordnung (EU) 2023/2631 Kennzeichnung, ob es sich bei dem Wertpapier um eine „europäische grüne Anleihe“ bzw.„EuGB“, eine als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihe oder eine an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihe handelt Dieses Feld ist für jede ISIN auszufüllen. — EuGB: Wertpapier, für das die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ bzw.„EuGB“ gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2023/2631 verwendet wird — ESSL: als ökologisch nachhaltig vermarktete Anleihe oder an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Anleihe, deren Emittenten sich für die freiwillige Offenlegung von Informationen gemäß den Artikeln 20 und 21 der Verordnung (EU) 2023/2631 entscheiden — SEGB: Verbriefungsanleihe, für die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ bzw.„EuGB“ gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) 2023/2631 verwendet wird EuGB oder SEGB: {LEI} des externen Prüfers Tabelle 2 Symbol Datentyp Definition {ALPHANUM-n} Bis zu n alphanumerische Zeichen Freier Text {CFI_CODE} 6 Zeichen CFI-Code gemäß ISO 10962 {COUNTRYCODE_2} 2 alphanumerische Zeichen Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 {DATEFORMAT} Daten im Format JJJJ-MM-TT Daten sind in UTC zu melden Datumsformat nach ISO 8601 {LANGUAGE} 2-stelliger Buchstabencode ISO 639-1 {LEI} 20 alphanumerische Zeichen Kennung für juristische Personen (Rechtsträgerkennung) gemäß ISO 17442 {FISN} 35 alphanumerische Zeichen mit folgender Struktur FISN-Code gemäß ISO 18774 {ISIN} 12 alphanumerische Zeichen ISIN-Code gemäß ISO 6166 {CURRENCYCODE_3} 3 alphanumerische Zeichen Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 {DECIMAL-n/m} Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Nachkommastellen sein können Numerisches Feld Dezimalzeichen ist ein Punkt (.) Werte werden gerundet und nicht abgeschnitten {INTEGER-n} Ganze Zahl mit bis zu n Ziffern insgesamt Numerisches Feld {INDEX} 4 Buchstaben „ESTR“ — EURSTR „EURI“ — EURIBOR „EUUS“— EURODOLLAR „EUCH“ — EuroSwiss „GCFR“ — GCF REPO „ISDA“ — ISDAFIX „LIBI“ — LIBID „MAAA“ — Muni AAA „PFAN“ — Pfandbriefe „TIBO“ — TIBOR „STBO“ — STIBOR „BBSW“ — BBSW „JIBA“ — JIBAR „BUBO“ — BUBOR „CDOR“ — CDOR „CIBO“ — CIBOR „MOSP“ — MOSPRIM „NIBO“ — NIBOR „PRBO“ — PRIBOR „TLBO“ — TELBOR „WIBO“ — WIBOR „TREA“ — Treasury „SWAP“ — SWAP „FUSW“ — Future SWAP „EFFR“ — Effective Federal Funds Rate „OBFR“ — Overnight Bank Funding Rate „CZNA“ — CZEONIA „TONA“ — TONA
I. Zusammenfassung Unbeschadet Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 muss der EU-Folgeprospekt eine Zusammenfassung gemäß Artikel 7 Absatz 12a enthalten. II.…
1. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 (EZB/2012/24) wird wie folgt geändert: a) Die folgende neue Überschrift wird vor der Überschrift „Teil 1“…
KAPITEL 1: SEKTORDATEN TEIL 1 Finanztransaktionen 1. Die MFIs, Investmentfonds und Verwahrstellen, die Daten über eigene Wertpapierbestände oder von ihnen für…
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 (EZB/2012/24) wird wie folgt geändert: 1. Teil 1 wird wie folgt geändert: a) Punkt 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:…
I. Einleitung 1. Die vorliegenden Anweisungen enthalten die für das Ausfüllen der Notifizierungs- und Begleitformulare notwendigen Erläuterungen. Beide…
TEIL A: VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU ÜBERWACHENDE UND ZU MELDENDE DATEN a) Fahrzeug-Identifizierungsnummern aller neuen schweren Nutzfahrzeuge gemäß Artikel 2,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.