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Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ wird nur für Anleihen verwendet, die die in diesem Titel festgelegten Anforderungen erfüllen.
Im Falle einer als „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ bezeichneten Verbriefungsanleihe
Abweichend von Absatz 1 kann die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für Anleihen verwendet werden, die unter Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben b…
für Anleiheemittenten, die die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ für ihre Anlegern in der Union angebotenen Anleihen verwenden wollen,…
Die Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ sollte nur für Anleihen verwendet werden dürfen, für die der Emittent einen Prospekt gemäß der…
Die gemäß Absatz 2 dieses Artikels in den Prospekt aufgenommenen Informationen werden auch in das in Artikel 10 genannte Informationsblatt zu europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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