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Ein elektronisches, maschinenlesbares Format für die Übermittlung und Veröffentlichung von Daten macht die Nutzung und den Austausch dieser Daten effizienter. Daher sollte die Liste der Datenfelder, die der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für die Klassifizierung von Prospekten zu melden sind, festgelegt und die Verwendung von XML-Formatvorlagen vorgeschrieben werden, um sicherzustellen, dass die Felder maschinenlesbar sind. Die Liste der Daten sollte ausreichend erschöpfend sein, damit die ESMA den in Artikel 47 der Verordnung (EU) 2017/1129 erteilten Auftrag zur jährlichen Veröffentlichung eines Berichts mit Statistiken über die in der Union gebilligten und notifizierten Prospekte und einer Trendanalyse unter Berücksichtigung der verschiedenen Arten von Emittenten und der Arten von Emissionen erfüllen kann.
Bei der Übermittlung einer elektronischen Kopie eines gebilligten Prospekts, einschließlich etwaiger Prospektnachträge sowie gegebenenfalls der endgültigen…
Es ist wichtig, die wirksame und effiziente Vorlage, Zusammenstellung, Analyse und Veröffentlichung von Daten für die Zwecke der Berechnungen zur Festlegung der…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, technische Regulierungsstandards anzunehmen, die von der ESMA ausgearbeitet wurden und Folgendes regeln:…
Alle gebilligten Prospekte oder alternativ eine Liste der Prospekte mit Hyperlinks zu den relevanten spezifischen Rubriken der Website sollten auf der Website…
Ob die Anleger und potenziellen Anleger ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und dementsprechend die Kreditwürdigkeit eines bestimmten Verbriefungsinstruments…
Die jeweils zuständigen Behörden sollten den Prospekt und begleitende Daten zeitnah über das Notifizierungsportal zusammen mit einer Bestätigung, dass der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.