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Gemäß der Richtlinie 2001/20/EG lässt die Genehmigung einer klinischen Prüfung die Anwendung der Richtlinien 2001/18/EG und 2009/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Die Richtlinie 2001/20/EG sollte aufgehoben werden, so dass für die Durchführung klinischer Prüfungen in der Union nur ein einziges Regelwerk gilt. Um den…
Die vorliegende Verordnung lässt die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Diese Verordnung lässt die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Diese Verordnung lässt die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt.
Unter den Anwendungsbereich von Artikel 2 der vorliegenden Verordnung fallende klinische Prüfungen, die vor der Veröffentlichung der Bekanntmachung nach Absatz…
Die Richtlinie 2001/20/EG gilt weiterhin, und klinische Prüfungen mit GVO enthaltenden oder aus GVO bestehenden Prüfpräparaten zur Behandlung oder Verhütung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.