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Das Fehlen eines einheitlichen Rechtsrahmens auf Unionsebene, der die zuständigen Behörden verpflichtet, rechtsverbindlich vorgeschriebene Frachtbeförderungsinformationen in elektronischer Form zu akzeptieren, gilt als Hauptgrund dafür, dass die aufgrund der verfügbaren elektronischen Mittel mögliche Vereinfachung und Effizienzsteigerung noch nicht erreicht wurde. Die Akzeptanz von Informationen in elektronischer Form und mit gemeinsamen Spezifikationen seitens der zuständigen Behörden würde nicht nur die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den Unternehmen vereinfachen, sondern indirekt auch die Entwicklung einer einheitlichen und vereinfachten elektronischen Kommunikation zwischen Unternehmen in der gesamten Union. Dies würde auch zu erheblichen Verwaltungskosteneinsparungen für die Unternehmen führen — insbesondere für die KMU, die die überwiegende Mehrheit der Verkehrs- und Logistikunternehmen in der Union ausmachen.
In einigen Bereichen des Verkehrsrechts der Union sind die zuständigen Behörden gehalten, digitalisierte Informationen zu akzeptieren; dies ist jedoch bei…
Durch die Verwendung elektronischer Mittel für den Austausch von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen können die Kosten für die Unternehmen verringert und…
Die zuständigen Behörden sollten daher verpflichtet werden, elektronisch zur Verfügung gestellte Informationen immer dann zu akzeptieren, wenn die Unternehmen…
Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise in Bezug auf die Akzeptanz elektronisch übermittelter…
Um den Verwaltungsaufwand zu verringern und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern, sollten fahrzeugbezogene Informationen in…
Da diese Verordnung lediglich bezweckt, die Bereitstellung von Informationen zwischen den Unternehmen und zuständigen Behörden auf elektronischem Wege zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.