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In einigen Bereichen des Verkehrsrechts der Union sind die zuständigen Behörden gehalten, digitalisierte Informationen zu akzeptieren; dies ist jedoch bei Weitem nicht bei allen Unionsrechtsakten der Fall. Es sollte möglich sein, den zuständigen Behörden im gesamten Gebiet der Union die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über den Güterverkehr für alle wichtigen Phasen der Beförderungen innerhalb der Union auf elektronischem Wege zur Verfügung zu stellen. Diese Möglichkeit sollte darüber hinaus für alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und für alle Verkehrsträger bestehen.
Mit dieser Verordnung wird ein Rechtsrahmen für die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschriebener Informationen zwischen den betroffenen Unternehmen…
Die zuständigen Behörden sollten daher verpflichtet werden, elektronisch zur Verfügung gestellte Informationen immer dann zu akzeptieren, wenn die Unternehmen…
Das Fehlen eines einheitlichen Rechtsrahmens auf Unionsebene, der die zuständigen Behörden verpflichtet, rechtsverbindlich vorgeschriebene…
Durch die Verwendung elektronischer Mittel für den Austausch von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen können die Kosten für die Unternehmen verringert und…
Da diese Verordnung lediglich bezweckt, die Bereitstellung von Informationen zwischen den Unternehmen und zuständigen Behörden auf elektronischem Wege zu…
Werden Informationen von den nationalen zentralen Meldeportalen für den Seeverkehr an die zuständigen Behörden verteilt, so sollte die Übermittlung den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.