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Mit der Verordnung (EU) 2020/1056 wird ein Rechtsrahmen für die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschriebener Informationen zwischen den betroffenen Wirtschaftsteilnehmern und den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit dem Transport von Gütern im Gebiet der Union geschaffen, wobei die Bestimmungen der genannten Verordnung Teile der vorliegenden Verordnung abdecken. Damit die Kohärenz zwischen den Instrumenten sichergestellt ist, muss die Verordnung (EU) 2020/1056 geändert werden. Um zu verhindern, dass es vor dem Geltungsbeginn des verbindlichen elektronischen Datenaustauschs gemäß der vorliegenden Verordnung keine Durchführungsvorschriften gemäß der Verordnung (EU) 2020/1056 in Bezug auf die Festlegung von, den Zugang zu und die Verarbeitung in elektronischem Format von Informationsanforderungen gemäß der vorliegenden Verordnung gibt, sollte die Änderung der Verordnung (EU) 2020/1056 rückwirkend ab dem Geltungsbeginn der vorliegenden Verordnung gelten.
Mit dieser Verordnung wird ein Rechtsrahmen für die elektronische Übermittlung gesetzlich vorgeschriebener Informationen zwischen den betroffenen Unternehmen…
aller sonstigen technischen und organisatorischen Anforderungen, auch in Bezug auf Sicherheitsaspekte, Daten-Governance und Vertraulichkeit von Daten, die für…
Da diese Verordnung lediglich bezweckt, die Bereitstellung von Informationen zwischen den Unternehmen und zuständigen Behörden auf elektronischem Wege zu…
Die elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Frachtbeförderungsinformationen zu übermitteln sind,…
Die Verordnung (EU) 2020/1706 sollte daher entsprechend geändert werden.
Den am Transport von Abfällen beteiligten Wirtschaftsteilnehmern sollte es gestattet sein, die in der Verordnung (EU) 2020/1056 des Europäischen Parlaments und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.