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Da diese Verordnung lediglich bezweckt, die Bereitstellung von Informationen zwischen den Unternehmen und zuständigen Behörden auf elektronischem Wege zu erleichtern und zu fördern, sollte sie die Bestimmungen von Unionrechtsakten oder des nationalen Rechts über die Festlegung des Inhalts gesetzlich vorgeschriebener Informationen unberührt lassen und insbesondere keine zusätzlichen Informations- oder Sprachanforderungen auferlegen. Wenngleich mit dieser Verordnung beabsichtigt ist, die Einhaltung von gesetzlichen Informationsanforderungen auf elektronischem Wege anstatt durch die Vorlage von Papierdokumenten zu ermöglichen; so lässt sie dennoch die Möglichkeit der betroffenen Unternehmen, diese Informationen in Papierform vorzulegen, wie in den einschlägigen Bestimmungen von Unionsrechtsakten oder des nationalen Rechts vorgesehen, unberührt und sollte die einschlägigen Unionsanforderungen für die zur strukturierten Vorlage der betreffenden Informationen zu verwendenden Dokumente unberührt lassen. Diese Verordnung sollte die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verfahrensvorschriften für die Verbringung von Abfällen und die Bestimmungen über Kontrollen der Zollstellen unberührt lassen. Ferner sollte diese Verordnung die Berichtspflichten, einschließlich derer über die Zuständigkeiten der Zoll- oder anderen Behörden, die in der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates oder in auf deren Grundlage erlassenen Durchführungsrechtsakten oder delegierten Rechtsakten oder in der Verordnung (EU) 2019/1239 des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelegt sind, unberührt lassen.
Die zuständigen Behörden sollten daher verpflichtet werden, elektronisch zur Verfügung gestellte Informationen immer dann zu akzeptieren, wenn die Unternehmen…
Diese Richtlinie sollte die Anwendung unionsweiter oder nationaler Rechtsvorschriften, nach denen Informationen, darunter Geschäftsgeheimnisse, gegenüber der…
Durch diese Verordnung sollten bestehende und künftige Unionsvorschriften über den Zugang zu Dokumenten, die gemäß Artikel 15 Absatz 3 AEUV erlassen werden,…
Diese Verordnung sollte die Möglichkeit unberührt lassen, dass Behörden Informationen im Rahmen von Systemen austauschen, die in anderen Rechtsakten der Union…
Durch die vorliegende Verordnung sollte ein einheitliches digitales Zugangsportal geschaffen werden, das Bürger und Unternehmen in die Lage versetzen soll,…
Das Verhältnis zwischen dieser Verordnung und bestehendem Unionsrecht sollte geklärt werden. In diesem Zusammenhang sollte diese Verordnung die Anwendung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.