Erwägungsgrund 91 32024R3110
Durch eine Digitalisierung und die Verfügbarkeit von Produktinformationen wird die Transparenz im Interesse der Produktsicherheit, des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit erhöht, während gleichzeitig der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Wirtschaftsteilnehmer reduziert werden. Der Kommission sollte daher die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV übertragen werden, um ein digitales Produktpasssystem für Bauprodukte zu schaffen, das so weit wie möglich dem digitalen Produktpass gemäß der Verordnung (EU) 2024/1781 entspricht.