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Im Zusammenhang mit der Nichterneuerung der Genehmigung für Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) Erklärungen bezüglich der Bewertung des Risikos dieser beiden Wirkstoffe für die menschliche Gesundheit . In diesen Erklärungen bestätigte die Behörde die Entwicklungsneurotoxizität beider Wirkstoffe für Kinder; des Weiteren konnte sie ein genotoxisches Potenzial infolge der ernährungsbedingten Exposition gegenüber Rückständen der beiden Stoffe nicht ausschließen.
Gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates ersuchte die Kommission die Europäische Behörde für…
Gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ersuchte die Kommission die Behörde, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG für…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gab zu den geltenden RHG für Dicofol und Propachlor gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) prüfte die Anträge und die Bewertungsberichte für Dimethomorph, Fluopicolid,…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht, insbesondere im Hinblick auf die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat am 6. März 2008 ein wissenschaftliches Gutachten über die Bewertung der möglichen Wirkung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.