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Um es Schwarmfinanzierungsdienstleistern zu ermöglichen, grenzüberschreitend tätig zu werden, ohne dabei unterschiedlichen Vorschriften zu unterliegen, und die unionsweite Projektfinanzierung durch Anleger aus verschiedenen Mitgliedstaaten somit zu erleichtern, sollten die Mitgliedstaaten an jene Schwarmfinanzierungsdienstleister, die gemäß dieser Verordnung zugelassen wurden, keine zusätzlichen Anforderungen stellen dürfen.
Die Mitgliedstaaten verpflichten Schwarmfinanzierungsdienstleister, die grenzüberschreitend Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbringen, nicht dazu, im…
Das Wachstum des Schwarmfinanzierungssektors und die reibungslose Erbringung grenzübergreifender Schwarmfinanzierungsdienstleistungen setzen eine ausreichende…
Zur Verbesserung der Dienstleistungen für ihre Kunden sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister in der Lage sein, einzelnen Anlegern…
Um seinen Kunden eine breite Palette von Dienstleistungen anbieten zu können, sollte ein nach dieser Verordnung zugelassener Schwarmfinanzierungsdienstleister…
Durch den Abbau der Hindernisse für einen funktionierenden Binnenmarkt für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen soll die vorliegende Verordnung die…
Zur Unterstützung grenzüberschreitender Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und zur Erleichterung der Ausübung der Freiheit, diese Dienstleistungen auf dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.