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Um sicherzustellen, dass die Entscheidungen der zuständigen Behörden über die Verhängung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen oder anderen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen eine abschreckende Wirkung auf die Öffentlichkeit entfalten, sollten sie veröffentlicht werden, es sei denn, die zuständige Behörde hält es für notwendig, eine Veröffentlichung auf anonymer Basis vorzunehmen, die Veröffentlichung zu verschieben oder auf die Veröffentlichung vollständig zu verzichten.
Ist die zuständige Behörde nach einer einzelfallbezogenen Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Veröffentlichung derartiger Daten zu der Ansicht gelangt, dass…
Damit die Beschlüsse über die Verhängung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen oder anderen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen der zuständigen Behörden in der…
Damit die Entscheidungen der zuständigen Behörden auf die allgemeine Öffentlichkeit abschreckend wirken, sollten sie im Normalfall veröffentlicht werden. Die…
Um zu gewährleisten, dass Entscheidungen der zuständigen Behörden eine abschreckende Wirkung auf die breite Öffentlichkeit haben, sollten sie grundsätzlich…
Um zu gewährleisten, dass Entscheidungen über die Verhängung einer Verwaltungsmaßnahme oder einer verwaltungsrechtlichen Sanktion auf breite Kreise abschreckend…
Damit die Beschlüsse der zuständigen Behörden, eine Verwaltungssanktion oder eine andere Verwaltungsmaßnahme zu verhängen, in der Öffentlichkeit abschreckend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.