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Da das Anlagebasisinformationsblatt darauf ausgelegt ist, an die Besonderheiten eines Schwarmfinanzierungsangebots und an den Informationsbedarf der Anleger angepasst zu werden, sollten Schwarmfinanzierungsangebote gemäß der vorliegenden Verordnung von der Verpflichtung, einen Prospekt gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 zu veröffentlichen, ausgenommen werden, und die genannte Verordnung sollte entsprechend geändert werden.
Wird potenziellen Anlegern ein Anlagebasisinformationsblatt bereitgestellt, das gemäß dem vorliegenden Artikel erstellt wurde, so gilt die Verpflichtung der…
wichtige Informationen nicht angegeben sind, die erforderlich sind, um Anleger bei ihrer Entscheidung, ob sie in einem Schwarmfinanzierungsprojekt anlegen, zu…
den Anleger entgegen Artikel 24 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung (EU) 2020/1503 nicht unverzüglich über eine wesentliche Änderung der im…
In dieser Verordnung wird der Inhalt des Anlagebasisinformationsblatts festgelegt, das potenzielle Anleger von den Schwarmfinanzierungsdienstleistern für jedes…
Das Anlagebasisinformationsblatt sollte auf die Besonderheiten von kreditbasierter und anlagebasierter Schwarmfinanzierung eingehen. Zu diesem Zweck sollten…
Ziel der Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen ist es, die Finanzierung eines Projekts zu erleichtern, indem Kapital von einer großen Zahl von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.