Erwägungsgrund 2 32020R1503
An der Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sind in der Regel drei Arten von Akteuren beteiligt: der Projektträger, der das zu finanzierende Projekt vorschlägt, Anleger, die das vorgeschlagene Projekt finanzieren, und ein Schwarmfinanzierungsdienstleister als Mittlerorganisation, der die Projektträger und Anleger mithilfe einer Online-Plattform zusammenbringt.