Erwägungsgrund 24 32020R1503
Kunden sind potenziellen Risiken im Zusammenhang mit den Schwarmfinanzierungsdienstleistern ausgesetzt, insbesondere Geschäftsrisiken. Um Kunden vor solchen Risiken zu schützen, sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister Aufsichtsanforderungen unterliegen.