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Durch den Abbau der Hindernisse für einen funktionierenden Binnenmarkt für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen soll die vorliegende Verordnung die grenzüberschreitende Finanzierung von Unternehmen erleichtern. Schwarmfinanzierungsdienstleistungen in Zusammenhang mit Krediten für Verbraucher im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sollten daher nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen.
Schwarmfinanzierungsdienstleistungen für Projektträger, die als Verbraucher im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der Richtlinie 2008/48/EG anzusehen sind;
Um es Schwarmfinanzierungsdienstleistern zu ermöglichen, grenzüberschreitend tätig zu werden, ohne dabei unterschiedlichen Vorschriften zu unterliegen, und die…
Ziel der Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen ist es, die Finanzierung eines Projekts zu erleichtern, indem Kapital von einer großen Zahl von…
In Bezug auf kreditbasierte Schwarmfinanzierungen sollte die vorliegende Verordnung auf Schwarmfinanzierungsdienstleistungen Anwendung finden, die die…
Um in Bezug auf die Frage, welche Personen und Tätigkeiten in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2020/1503 und welche in den der Richtlinie 2014/65/EU…
Zur Unterstützung grenzüberschreitender Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und zur Erleichterung der Ausübung der Freiheit, diese Dienstleistungen auf dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.