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Ein Hersteller von Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure („Ca-IDHA“) hat der Kommission über die polnischen Behörden einen Antrag auf Aufnahme von Ca-IDHA als neuen Eintrag in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 übermittelt. Ca-IDHA wurde als Reaktion auf Ersuchen des Gartenbausektors entwickelt, Alternativen zu bestehenden Calciumquellen zu entwickeln, die unter bestimmten Verwendungsbedingungen nach dem Besprühen von Pflanzen zu Schäden an den Blättern führen können.
In Anhang I Tabelle D der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 wird folgende Zeile 2.3 eingefügt: „2.3 Calciumchelat von Iminodibernsteinsäure Auf chemischem Weg…
Calciumhydroxid ist als Grundstoff gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates genehmigt. In Anbetracht der…
Auf einen Antrag hin, Calcium-Phosphoryl-Oligosaccharide (POs-Ca®) als Calciumquelle in die Liste in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG und in die Liste in…
Die Kommission wird die Europäische Chemikalienagentur auffordern, gemäß Artikel 69 der REACH-Verordnung ein Dossier entsprechend den Anforderungen des Anhangs…
Calciumcarbonat, Kohlendioxid und Kaliumhydrogencarbonat wurden vorläufig in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgenommen, in Erwartung des…
Der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurden gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Vorschläge für eine neue oder aktualisierte harmonisierte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.