Erwägungsgrund 8 32020R1681
Im Jahr 2014 wurden neue Daten übermittelt. Die Behörde bewertete die neuen Daten in der am 10. Juli 2015 veröffentlichten Revision 2 ihres Gutachtens. Nach Ansicht der Behörde reichten die neuen Daten jedoch noch immer nicht aus, um das genotoxische Potenzial der betreffenden Stoffe auszuschließen, und sie forderte noch einmal weitere wissenschaftliche Daten zur Genotoxizität der betreffenden Stoffe an.