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Die Behörde bewertete die vorgelegten Daten in ihrer am 19. Februar 2014 veröffentlichten Revision 1 des Gutachtens zum genotoxischen Potenzial der Stoffe der Aromastoffgruppe FGE 210 aus der chemischen Untergruppe 2.4 der Aromastoffgruppe FGE 19 . Nach Ansicht der Behörde reichten die vorgelegten Daten jedoch noch nicht aus, um das genotoxische Potenzial der betreffenden Stoffe auszuschließen, und sie forderte deshalb weitere Daten zur Genotoxizität der für diese Untergruppe repräsentativen Stoffe an.
Im Jahr 2016 wurden weitere Daten zu den betreffenden Stoffen übermittelt. Nach Eingang dieser Daten forderte die Behörde mit Schreiben vom 8. November 2016, 9.…
Im Jahr 2014 wurden neue Daten übermittelt. Die Behörde bewertete die neuen Daten in der am 10. Juli 2015 veröffentlichten Revision 2 ihres Gutachtens . Nach…
In ihrem Gutachten vom 5. Juni 2018 bewertete die Behörde die vorgelegten Daten, schloss die Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität für diese Stoffe aus und…
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 26. März 2014 bewertete die Behörde die vorgelegten Daten und kam zu dem Schluss, dass sie Sicherheitsbedenken für…
In ihren Gutachten vom 22. März 2017 und 11. Dezember 2018 bewertete die Behörde die vorgelegten und zusätzliche Daten, schloss die Bedenken hinsichtlich der…
Am 28. Dezember 2012 wurden für die Untergruppe 2.4 von Stoffen der Aromastoffgruppe FGE.19 Daten übermittelt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.