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Im Jahr 2016 wurden weitere Daten zu den betreffenden Stoffen übermittelt. Nach Eingang dieser Daten forderte die Behörde mit Schreiben vom 8. November 2016, 9. Februar 2017, 29. Juni 2017 und 8. Februar 2019 weitere Informationen und spezifische Untersuchungen an. Die übermittelten neuen Daten entsprachen jedoch nicht immer den von der Behörde angeforderten Untersuchungen und waren nicht geeignet, die Bedenken der Behörde angemessen auszuräumen. Unter Berücksichtigung all dieser zusätzlich übermittelten Daten nahm die Behörde in der am 22. Mai 2019 veröffentlichten Revision 3 ihres Gutachtens über die FGE.210 eine erneute Bewertung des genotoxischen Potenzials der betreffenden Stoffe vor. Darin kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Genotoxizitätsbedenken bei den fünf betreffenden Stoffen nicht ausgeräumt werden können.
Im Jahr 2014 wurden neue Daten übermittelt. Die Behörde bewertete die neuen Daten in der am 10. Juli 2015 veröffentlichten Revision 2 ihres Gutachtens . Nach…
Die Behörde bewertete die vorgelegten Daten in ihrer am 19. Februar 2014 veröffentlichten Revision 1 des Gutachtens zum genotoxischen Potenzial der Stoffe der…
In ihrem Gutachten vom 5. Juni 2018 bewertete die Behörde die vorgelegten Daten, schloss die Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität für diese Stoffe aus und…
In ihren Gutachten vom 22. März 2017 und 11. Dezember 2018 bewertete die Behörde die vorgelegten und zusätzliche Daten, schloss die Bedenken hinsichtlich der…
Insgesamt kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Genotoxizität für beide repräsentative Stoffe der Gruppe nicht…
In ihrem wissenschaftlichen Gutachten vom 26. März 2014 bewertete die Behörde die vorgelegten Daten und kam zu dem Schluss, dass sie Sicherheitsbedenken für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.