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In ihren Gutachten vom 22. März 2017 und 11. Dezember 2018 bewertete die Behörde die vorgelegten und zusätzliche Daten, schloss die Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität für diese fünf Stoffe aus und entschied, dass sie im Rahmen des Verfahrens zur Bewertung bestehender Aromastoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1565/2000 der Kommission bewertet werden können. Zu diesem Zweck ordnete die Behörde diese fünf Stoffe der Aromastoffgruppenbewertung 73 (FGE.73) zu. In ihren Gutachten vom 19. September 2017 und 10. Dezember 2020 aktualisierte sie die Bewertungen dieser Stoffgruppe und kam zu dem Schluss, dass für diese Stoffe keine Sicherheitsbedenken bestehen. Außerdem gab sie Empfehlungen zur Änderung der Bezeichnung und der Spezifikationen einiger dieser Stoffe ab.
In ihrem Gutachten vom 5. Juni 2018 bewertete die Behörde die vorgelegten Daten, schloss die Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität für diese Stoffe aus und…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von 5 Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden, deren…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Bewertung von sieben Stoffen abgeschlossen, die in der Liste als Aromastoffe geführt werden,…
Die Behörde hat in ihrem Gutachten vom 21. Juni 2016 die Sicherheit des Stoffes FL-Nr. 16.127 bewertet und kam zu dem Schluss, dass seine Verwendung keine…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) hat die Bewertung der Stoffe abgeschlossen, die in der Unionsliste unter…
Die Behörde hat in ihrem Gutachten vom 12. September 2018 die Sicherheit des Stoffes FL-Nr. 16.133 bei Verwendung als Aromastoff bewertet und kam zu dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.