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Die Kommission hat den von Deutschland eingereichten Antrag auf Eintragung des Namens „Würzburger Stein-Berg“ im Einklang mit Artikel 97 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht .
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Halberstädter Würstchen“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006…
Der Antrag Italiens auf Eintragung der Bezeichnung „Irpinia — Colline dell’Ufita“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 und in Anwendung von Artikel 17…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Dresdner Christstollen/Dresdner Stollen/Dresdner Weihnachtsstollen“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Lüneburger Heidekartoffeln“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Bayerischer Meerrettich“ oder „Bayerischer Kren“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der…
Der Antrag Deutschlands auf Eintragung der Bezeichnung „Bremer Klaben“ wurde gemäß Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 und in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.