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Im Mehrjahresplan für die Ostsee ist festgelegt, dass Abhilfemaßnahmen, einschließlich der Verringerung der Fangmöglichkeiten und besonderer Erhaltungsmaßnahmen, ergriffen werden müssen und dass diese Maßnahmen durch alle anderen geeigneten Maßnahmen zu ergänzen sind, wenn aus wissenschaftlichen Gutachten hervorgeht, dass ein Bestand bedroht ist. Die Abhilfemaßnahmen können die Aussetzung der gezielten Befischung des Bestands und eine angemessene Verringerung der Fangmöglichkeiten umfassen. Die Maßnahmen sind anhand der Art, Schwere, Dauer und Wiederholung der Situation auszuwählen.
Für den Fall, dass die Bestandsgröße unter diese Werte sinkt, sollten angemessene Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Die Schutzmaßnahmen sollten die…
Für den Fall, dass die Bestandsgröße unter diese Werte sinkt, sollten angemessene Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Die Schutzmaßnahmen sollten die…
Schutzmaßnahmen sollten die Verringerung der Fangmöglichkeiten und spezifische Erhaltungsmaßnahmen umfassen, wenn in einer wissenschaftlichen Empfehlung…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Die Fangmöglichkeiten für Bestände, für die spezifische Mehrjahrespläne erstellt wurden, sollten im Einklang mit den Bestimmungen dieser Pläne festgesetzt…
Es sollten geeignete Sicherheitsmechanismen vorgesehen werden, um sicherzustellen, dass die Vorgaben eingehalten werden, und erforderlichenfalls…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.