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Für die Zwecke dieser Verordnung sollte der Begriff „Gericht“ auch Behörden einschließen, die gerichtliche Funktionen ausüben oder in Ausübung einer Befugnisübertragung durch ein Gericht oder unter der Aufsicht eines Gerichts handeln und nach nationalem Recht zur Beweisaufnahme für die Zwecke von Gerichtsverfahren in Zivil- oder Handelssachen befugt sind. Das schließt insbesondere Behörden ein, die in Anwendung anderer Rechtsakte der Union, beispielsweise der Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates und der Verordnungen (EU) Nr. 1215/2012 und (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, als Gerichte gelten.
Gericht bezeichnet Gerichte und andere Behörden der Mitgliedstaaten, die der Kommission nach Artikel 31 Absatz 3 mitgeteilt wurden, gerichtliche Funktionen…
„Behörde“ Die Mitgliedstaaten können vorschreiben, dass Gremien oder Einrichtungen für die Zwecke dieser Richtlinie nicht als Behörden anzusehen sind, soweit…
Die Mitgliedstaaten übertragen den Gerichten oder Verwaltungsbehörden Befugnisse, die sie ermächtigen, in den in Artikel 11 vorgesehenen Verfahren vor den…
Diese Verordnung gilt in Zivil- oder Handelssachen, in denen das Gericht eines Mitgliedstaats nach seinem innerstaatlichen Recht
Gericht alle Behörden der Mitgliedstaaten, die für einen Europäischen Zahlungsbefehl oder jede andere damit zusammenhängende Angelegenheit zuständig sind,
Der Ausdruck „Behörden“ bezeichnet Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden nach den Gesetzen, sonstigen Vorschriften und Gepflogenheiten der Bundesrepublik…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.