Erwägungsgrund 2 32023R2844
Im Interesse eines uneingeschränkt funktionierenden Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist es wichtig, dass alle Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten, bestehende Unterschiede bei der Digitalisierung der Systeme abzubauen und die von den einschlägigen Finanzierungsmechanismen der Union gebotenen Möglichkeiten nutzen.