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Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) verleihen als Farbstoffe den gewünschten stabilen Farbton‚ verbessern die organoleptischen Eigenschaften und machen Lachsersatz auf der Grundlage der Fischart Clupea harengus äußerlich ansprechender.
Daher ist es angezeigt, die Lebensmittelkategorie 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet“ in Anhang II Teil E der…
Am 4. Februar 2019 wurde beantragt, die Verwendungsbedingungen von Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) in der Lebensmittelkategorie…
Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) sind für die Verwendung in einer Vielzahl von Lebensmitteln zugelassen. Die jüngsten…
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird betreffend die Lebensmittelkategorie 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und…
Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) und Cochenillerot A (Ponceau 4R) (E 124) sind Lebensmittelfarbstoffe, die derzeit zugelassen und in Anhang II der…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 232/2012 der Kommission , sind Gelborange S (E 110) und Cochenillerot…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.