Erwägungsgrund 3 32020R1998
Im Interesse der Übereinstimmung mit dem Verfahren zur Festlegung, Änderung und Überprüfung des Anhangs des Beschlusses (GASP) 2020/1999 sollte der Rat die Befugnis zur Festlegung und Änderung der Liste in Anhang I wahrnehmen.