Gesetze
Gesetz wird geladen …
Daten zur Zahlungsverkehrsstatistik und zur Statistik über Zahlungssysteme, die gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 erhoben werden, sind für eine Bestandsaufnahme und die Beobachtung der Entwicklungen auf den Zahlungsmärkten in den Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung. Die Europäische Zentralbank (EZB) erhebt zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme (auch Zahlungsverkehrssysteme genannt) in der Union zu fördern, länderspezifische und vergleichende Zahlungsverkehrsstatistiken und trägt somit zur reibungslosen Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Aufsicht über Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems bei.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Europäische Zentralbank (EZB) länderspezifische und vergleichende Zahlungsverkehrsstatistiken. Artikel 2 Absatz 1 der…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates ist ein grundlegender Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die von der Europäischen Zentralbank (im Folgenden…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ist ein grundlegender…
Das Eurosystem erhebt Daten zum Zahlungsverkehr gemäß der Leitlinie EZB/2007/9 . Zur Verbesserung der Qualität und Verlässlichkeit der Zahlungsverkehrsstatistik…
Die Erhebung solcher Statistiken dient vor allem dazu, der Europäischen Zentralbank (EZB) umfassende, detaillierte und harmonisierte statistische Daten über die…
Zweck der Datenerhebung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1011/2012 der Europäischen Zentralbank (EZB/2012/24) ist die Bereitstellung umfassender, detailliert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.