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Diese Verordnung sollte weder die Zuständigkeit der EUStA noch die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten, die nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit gemäß der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates teilnehmen, berühren —
Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA teilnehmen, sind durch diese Verordnung nicht…
Da die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) im Wege einer Verstärkten Zusammenarbeit errichtet wurde, ist die Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates nur in…
Besteht kein Rechtsinstrument für die Zusammenarbeit in Strafsachen und Übergabeverfahren zwischen der EUStA und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EU) 2017/1939 schreibt keine besonderen Teilnahmebedingungen für die Verstärkte Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen…
Diese Verordnung sollte nicht die Aufteilung der regionalen oder lokalen Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten berühren.
Die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 sollte daher auf die Mitgliedstaaten, die keine teilnehmenden Mitgliedstaaten im Sinne der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.