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Die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung im Jahr 1993 in Kopenhagen festgelegten und auf seiner Tagung im Jahr 1995 in Madrid weiter präzisierten Beitrittskriterien sind die unabdingbaren Voraussetzungen, die alle Kandidatenländer erfüllen müssen, um ein Mitgliedstaat der Union zu werden. Diese Kriterien sind nun in Artikel 49 EUV verankert.
Ein europäischer Staat, der den Beitritt zur Union beantragt, kann nur Mitglied der Union werden, wenn bestätigt wird, dass er die vom Europäischen Rat in…
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2017/2315 beschließt der Rat gemäß Artikel 46 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union (im Folgenden…
In der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Voraussetzungen, Kriterien und Modalitäten für das Überschreiten der…
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung in Brüssel im Dezember 2005 beschlossen, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Hinblick auf den…
Auf seiner Tagung vom 17. und 18. Juni 2004 in Brüssel hat der Europäische Rat beschlossen, dass Kroatien den Status eines Bewerberlandes für die Mitgliedschaft…
Nach Artikel 49 EUV kann jeder europäische Staat, der die Werte Wahrung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.