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Müssen Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für einen nach Artikel 220 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden „Haushaltsordnung“) genehmigten finanziellen Beistand für Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden, so sollte der notwendige Betrag über die MFR-Obergrenzen der Mittel für Verpflichtungen und der Mittel für Zahlungen hinaus, aber unter Einhaltung der Obergrenze der Eigenmittel bereitgestellt werden.
Ist es erforderlich, eine Garantie für einen gemäß Artikel 220 Absatz 1 der Haushaltsordnung genehmigten finanziellen Beistand für Mitgliedstaaten in Anspruch…
Müssen Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan der Union für Darlehen aus der Zahlungsbilanzfazilität gemäß der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 des Rates oder aus…
In Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Ist es erforderlich, eine Garantie für einen gemäß Artikel…
Angesichts der Art der zu finanzierenden Maßnahmen sollte ein Teil der im Rahmen des Instruments verfügbaren Beträge für Darlehen für Mitgliedstaaten verwendet…
Es sollte möglich sein, die erforderlichen, die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens überschreitenden Mittel im Unionshaushalt sowohl für Mitgliedstaaten…
Für Darlehensgarantien, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 332/2002 oder der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanziert…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.