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Um zu vermeiden, dass in den Programmjahren 2021 und 2022 Mittel für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung nicht abgerufen werden, sollten die Mitgliedstaaten, die die Möglichkeit nutzen, Beträge von Direktzahlungen auf die Entwicklung des ländlichen Raums zu übertragen, die Möglichkeit haben, die Mindestzuweisung von 5 % — im Falle Kroatiens 2,5 % — für die von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung nur auf die bis zum 31. Dezember 2022 verlängerte ELER-Beteiligung für die Entwicklung des ländlichen Raums anzuwenden, die berechnet wird, bevor Beträge von den Direktzahlungen übertragen werden.
Von der Verlängerung der Laufzeit von aus dem ELER geförderten Programmen gemäß Absatz 1 unberührt bleibt die Verpflichtung gemäß Artikel 11 Buchstabe a der…
Für gemäß Artikel 1 der vorliegenden Verordnung verlängerte Programme können die Kosten für den Kapazitätsaufbau und für vorbereitende Maßnahmen zur…
In Anbetracht der Tatsache, dass die Union die Entwicklung des ländlichen Raums während des gesamten Übergangszeitraums weiter fördern sollte, sollten die…
Damit die Mitgliedstaaten auf flexiblere Art die Bedürfnisse ihres Agrarsektors berücksichtigen oder ihre Politik der Entwicklung des ländlichen Raums…
Bis zum 31. Dezember 2013 können Mitgliedstaaten, die keinen Beschluss gemäß Absatz 1 fassen, beschließen, als Mittel für Direktzahlungen bis zu 15 % oder im…
Der maximale Finanzbeitrag der Gemeinschaft zu den Ergänzungen zu Direktzahlungen sollte auch im Hinblick auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.