Erwägungsgrund 97 32021R2115
Um den Zusatznutzen auf Unionsebene zu steigern, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts für die Landwirtschaft zu erhalten sowie die allgemeinen und spezifischen Ziele der GAP zu erreichen, sollten die Mitgliedstaaten Beschlüsse aufgrund dieser Verordnung nicht isoliert treffen, sondern im Rahmen eines strukturierten Verfahrens, das in einen GAP-Strategieplan mündet. Die spezifischen unionsweit geltenden Ziele der GAP, die wichtigsten Interventionskategorien, der Leistungsrahmen und die Verwaltungsstruktur sollten in Top-down-Vorschriften der Union verankert sein. Mit dieser Aufgabenverteilung soll gewährleistet werden, dass zwischen den eingesetzten Mitteln und den erzielten Ergebnissen absolute Übereinstimmung besteht.