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Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie verursachten Krise wurden Weinbauern, die über 2020 auslaufende Pflanzungsgenehmigungen für Neuanpflanzungen oder Wiederbepflanzungen verfügen, weitgehend daran gehindert, diese Genehmigungen im letzten Jahr ihrer Gültigkeit wie geplant zu nutzen. Um den Verfall dieser Genehmigungen zu vermeiden und das Risiko einer Verschlechterung der Pflanzungsbedingungen zu verringern, muss eine Verlängerung der Gültigkeit der 2020 auslaufenden Pflanzungsgenehmigungen für Neuanpflanzungen oder Wiederbepflanzungen gestattet werden. Alle 2020 auslaufenden Pflanzungsgenehmigungen für Neuanpflanzungen oder Wiederbepflanzungen sollten daher bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Angesichts der veränderten Marktperspektiven sollten außerdem die Inhaber von 2020 auslaufenden Pflanzungsgenehmigungen die Möglichkeit haben, ihre Genehmigungen nicht zu nutzen, ohne dass Verwaltungssanktionen gegen sie verhängt werden.
Aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie im Weinsektor der Union verursachten Krise wurde mit der Verordnung (EU) 2020/2220 des Europäischen Parlaments und des…
Wegen der Marktstörungen aufgrund der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden wirtschaftlichen Unsicherheit in Bezug auf die Nutzung dieser…
Im Jahr 2013 wurden Übergangsbestimmungen festgelegt, um einen reibungslosen Übergang von der früheren Regelung über die Pflanzungsrechte für Keltertrauben auf…
Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über Genehmigungen für Neuanpflanzungen oder Wiederbepflanzungen, die 2020 auslaufen sollten, die durch die…
Angesichts der veränderten Marktperspektiven sollten außerdem die Inhaber von 2020 und 2021 auslaufenden Pflanzungsgenehmigungen die Möglichkeit haben, ihre…
Die letzte Frist für die Einreichung von Anträgen auf Umwandlung von Pflanzungsrechten in Genehmigungen läuft am 31. Dezember 2022 ab. In einigen Fällen könnten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.