Erwägungsgrund 62 32013R1308
Um eine harmonisierte und wirksame Durchführung des neuen Genehmigungssystems für Rebpflanzungen sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte übertragen werden, und zwar in Bezug auf die Voraussetzungen für die Ausnahme bestimmter Rebpflanzungen von dem System, die Vorschriften im Zusammenhang mit den Kriterien für die Genehmigungsfähigkeit und die Prioritäten, die zusätzliche Aufnahme von Förderfähigkeits- und Prioritätskriterien, das Nebeneinanderbestehen von Rebflächen, die zu roden sind, und neu bepflanzten Rebflächen, und die Gründe, aus denen die Mitgliedstaaten die Erteilung von Genehmigungen für Wiederbepflanzungen beschränken können.