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Um die Belastung der öffentlichen Haushalte durch die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihrer sozialen Folgen und durch die Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft zu verringern, sollten die Ausgaben für operative Tätigkeiten ab dem 1. Februar 2020 für die Förderung infrage kommen, und den Mitgliedstaaten sollte ausnahmsweise die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Kofinanzierungssatz von bis zu 100 % zu beantragen, der auf die einzelnen Prioritätsachsen der operationellen Programme anzuwenden ist, die aus den Mitteln aus REACT-EU unterstützt werden.
Artikel 65 Absatz 6 für Maßnahmen, die am 1. Februar 2020 begonnen haben und mit denen die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und ihren…
Zur Entlastung der öffentlichen Haushalte, die bei der Bewältigung des Ausbruchs von COVID-19 gefordert sind, sollte den Mitgliedstaaten ausnahmsweise die…
Um die öffentlichen Haushalte mit Blick auf die Maßnahmen zur Bewältigung der durch den COVID-19-Ausbruch ausgelösten Krise zu entlasten und eine soziale,…
Um die öffentlichen Haushalte zu entlasten, mit deren Mittel der Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit begegnet wird, sollten die Mitgliedstaaten im…
Um unverzüglich auf die Auswirkungen reagieren zu können, die die Krise auf die am stärksten gefährdeten Personen hat, sollten Ausgaben für Vorhaben, mit denen…
Angesichts der erheblichen sozioökonomischen Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs und des Liquiditätsbedarfs in der Wirtschaft sollte es möglich sein, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.