Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kommission sollte zum Schutz und zur Achtung der Verfahrensgarantien und Grundrechte die interne Funktion eines Beauftragten für die Kontrolle der Verfahrensgarantien (im Folgenden „Kontrollbeauftragter“) schaffen; diese sollte – mit Blick auf eine effiziente Nutzung der Ressourcen – administrativ dem Überwachungsausschuss zugeordnet und mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden. Der Kontrollbeauftragte sollte Beschwerden völlig unabhängig – auch vom Überwachungsausschuss und vom Amt – behandeln und sollte Zugang zu allen Informationen haben, die für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind.
Die Kommission beauftragt eigens zur Durchführung der in Artikel 2 genannten Kontrollen Beamte oder sonstige Bedienstete (im Folgenden „Kontrollbeauftragte“).…
Ein Betroffener sollte die Möglichkeit haben, beim Kontrollbeauftragten eine Beschwerde über die Einhaltung der Verfahrensgarantien durch das Amt sowie über…
Der Kontrollbeauftragte erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission, dem Überwachungsausschuss und dem Amt jährlich Bericht über die Ausübung…
Die folgenden Artikel werden eingefügt: Der Beauftragte für die Kontrolle der Verfahrensgarantien (1) Die Kommission ernennt nach dem in Absatz 2 angegebenen…
Der Datenschutzbeauftragte der Kommission sollte eine unabhängige Überprüfung der Anwendung von Beschränkungen vornehmen, um die Einhaltung dieses Beschlusses…
Der Datenschutzbeauftragte der Kommission sollte eine unabhängige Überprüfung der Anwendung von Beschränkungen vornehmen, um die Einhaltung dieses Beschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.