Erwägungsgrund 1 32020R2223
Der Erlass der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates hat die der Union zur Verfügung stehenden Instrumente für den strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen wesentlich verstärkt. Die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) ist eine der wichtigsten Prioritäten in den Bereichen Strafjustiz und Betrugsbekämpfung der Union und sie ist befugt, in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zu den gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten Straftaten im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/1371 strafrechtliche Ermittlungen durchzuführen und diese zur Anklage zu bringen.