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Dem Amt sollten die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, um Erträgen aus Straftaten nachspüren und so die typischen Vorgehensweisen bei einer Vielzahl von betrügerischen Handlungen aufdecken zu können. Das Amt kann dank der Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und mit deren Unterstützung für seine Untersuchungstätigkeit relevante Bankkontoinformationen von Kreditinstituten in einigen Mitgliedstaaten einholen. Um ein wirksames Vorgehen in allen Mitgliedstaaten der Union zu gewährleisten, sollte in der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 die Pflicht der zuständigen nationalen Behörden verankert werden, dem Amt im Rahmen ihrer allgemeinen Pflicht zu dessen Unterstützung Bankkontoinformationen zur Verfügung zu stellen. Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission mitteilen, über welche zuständigen Behörden diese Zusammenarbeit zu erfolgen hat. Wenn die nationalen Behörden dem Amt diese Unterstützung leisten, sollten sie unter den gleichen Bedingungen handeln, wie sie für die zuständigen nationalen Behörden des betreffenden Mitgliedstaates gelten.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nach Artikel 3 Absatz 1 benannten zuständigen nationalen Behörden befugt sind, direkt und umgehend auf…
Da es in jedem Mitgliedstaat zahlreiche Behörden oder Stellen gibt, die für die Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten zuständig…
Unbeschadet der Vorschriften über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Rechtshilfe in Strafsachen und sonstiger Rechtsvorschriften der Union,…
Da für wirksame Ermittlungen bei Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln besondere Instrumente erforderlich sind, die für eine wirksame…
Ein sofortiger und direkter Zugang zu Informationen in zentralen Bankkontenregistern ist für den Erfolg einer strafrechtlichen Ermittlung oder für die…
Das Amt ist befugt, Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durchzuführen, die ihm im Rahmen seiner Untersuchungen über vermutete Fälle von Betrug, Korruption oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.