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Gemäß Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Sorbinsäure (E 200) ein bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in Farbstoffzubereitungen in einer Höchstmenge von 1 500 mg/kg in der Zubereitung, einzeln oder in Kombination mit Kaliumsorbat (E 202), Benzoesäure (E 210), Natriumbenzoat (E 211) und Kaliumbenzoat (E 212), und in einer Höchstmenge von 15 mg/kg im Endprodukt, berechnet als freie Säure.
In Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach den Einträgen für die Lebensmittelzusatzstoffe „E 200-202 Sorbinsäure — Kaliumsorbat“, „E 210…
Die Verwendung von Sorbinsäure (E 200) als Konservierungsstoff in flüssigen Farbstoffzubereitungen, die dem Endverbraucher zum Erzielen von Farbeffekten auf…
In der Lebensmittelkategorie 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstieren, verarbeitet“ sollte klargestellt werden, dass die…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 beträgt die Höchstmenge für die Verwendung von Sorbinsäure — Sorbaten; Benzoesäure — Benzoaten (E 200-E 213) 2…
Am 27. April 2017 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung einer höheren Höchstmenge an Sorbinsäure (E 200), nämlich 2 500 mg/kg, in flüssigen…
Sorbinsäure (E 200) wird als Konservierungsstoff in Farbstoffzubereitungen verwendet. Der Antragsteller hat nachgewiesen, dass die derzeit zugelassene…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.