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Am 27. April 2017 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung einer höheren Höchstmenge an Sorbinsäure (E 200), nämlich 2 500 mg/kg, in flüssigen Farbstoffzubereitungen eingereicht, die dem Endverbraucher zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern zum Kauf angeboten werden. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 machte die Kommission den Antrag anschließend den Mitgliedstaaten zugänglich.
Die Verwendung von Sorbinsäure (E 200) als Konservierungsstoff in flüssigen Farbstoffzubereitungen, die dem Endverbraucher zum Erzielen von Farbeffekten auf…
Sorbinsäure (E 200) wird als Konservierungsstoff in Farbstoffzubereitungen verwendet. Der Antragsteller hat nachgewiesen, dass die derzeit zugelassene…
In Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach den Einträgen für die Lebensmittelzusatzstoffe „E 200-202 Sorbinsäure — Kaliumsorbat“, „E 210…
Gemäß Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Sorbinsäure (E 200) ein bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in Farbstoffzubereitungen in…
Die vom Antragsteller beantragte erweiterte Verwendung von Sorbinsäure (E 200) in flüssigen Farbstoffzubereitungen zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von…
: Berechnet als Borsäure. 10 Eier und Eiprodukte 10.1 Eier, nicht verarbeitet Die in Teil B 1 dieses Anhangs aufgeführten Lebensmittelfarbstoffe sind zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.