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Die Verwendung von Sorbinsäure (E 200) als Konservierungsstoff in flüssigen Farbstoffzubereitungen, die dem Endverbraucher zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von Eiern zum Kauf angeboten werden, sollte daher in einer Höchstmenge von 2 500 mg/kg in der Zubereitung zugelassen werden.
Sorbinsäure (E 200) wird als Konservierungsstoff in Farbstoffzubereitungen verwendet. Der Antragsteller hat nachgewiesen, dass die derzeit zugelassene…
Am 27. April 2017 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung einer höheren Höchstmenge an Sorbinsäure (E 200), nämlich 2 500 mg/kg, in flüssigen…
Gemäß Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist Sorbinsäure (E 200) ein bereits zugelassener Lebensmittelzusatzstoff in Farbstoffzubereitungen in…
In Anhang III Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach den Einträgen für die Lebensmittelzusatzstoffe „E 200-202 Sorbinsäure — Kaliumsorbat“, „E 210…
: Berechnet als Borsäure. 10 Eier und Eiprodukte 10.1 Eier, nicht verarbeitet Die in Teil B 1 dieses Anhangs aufgeführten Lebensmittelfarbstoffe sind zum…
Die vom Antragsteller beantragte erweiterte Verwendung von Sorbinsäure (E 200) in flüssigen Farbstoffzubereitungen zum Erzielen von Farbeffekten auf Schalen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.