Erwägungsgrund 5 32020R0271
Gemäß dem Beschluss (EU) 2020/272 des Rates wurden das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 24. Februar 2020 unterzeichnet.
Gemäß dem Beschluss (EU) 2020/272 des Rates wurden das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll vorbehaltlich ihres Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 24. Februar 2020 unterzeichnet.