Erwägungsgrund 8 32020R0271
Das Protokoll gilt vorläufig ab dem Tag seiner Unterzeichnung, damit die Unionsschiffe ihre Fischereitätigkeiten fortsetzen können. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Zeitpunkt gelten —
Das Protokoll gilt vorläufig ab dem Tag seiner Unterzeichnung, damit die Unionsschiffe ihre Fischereitätigkeiten fortsetzen können. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Zeitpunkt gelten —